Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hohe Warte Ausbildungseinrichtung für Wirtschaft und Ethik Gesmbh
AllgemeinesDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aus- und Weiterbildungsangebote der Hohe Warte Ausbildungseinrichtung für Wirtschaft und Ethik GesmbH, der Management-Seminar Sales-Manager Akademie BetriebsGmbH sowie der certuro Peer-to-Peer Online-Kurs Plattform, certuro.com .
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen können nur in gegenseitigem Einvernehmen und schriftlich vereinbart werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
1. AnmeldungAnmeldungen sowie Umbuchungen oder Stornierungen von Veranstaltungen sind nur schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) möglich. Schriftliche Anmeldungen sowie Umbuchungen oder Stornierungen von Veranstaltungen sind verbindlich.
2. ZahlungsbedingungenNach der schriftlichen Anmeldung erhält der Teilnehmer bzw. der Student eine Anmeldebestätigung sowie die Rechnung zugeschickt (per Post und/oder E-Mail).
Die Teilnahme- bzw. Studiengebühr muss spätestens fünf Tage vor Seminar
- bzw. Modulbeginn auf dem Konto des SMA /SHW eingelangt sein. Andernfalls ist die Überweisungs- bzw. Zahlungsbestätigung am ersten Veranstaltungstag vorzuweisen.Studierende von Fernstudienprogrammen bzw. Fernlehrgängen erhalten die Unterrichtsmaterialien bzw. Zugangsdaten für die Online-Lernplattform erst nach Eingang der vertraglich vereinbarten Zahlung.
Bei Zahlungsverzug ist der Teilnehmer bzw. der Student zum Ersatz sämtlicher Mahnkosten und Inkassospesen verpflichtet.
In den Teilnahmegebühren für Präsenzveranstaltungen sind Skripten, Dokumentationen und Fallstudien sowie diverse Seminarverpflegung beinhaltet.
3. ErmäßigungenBei der Anmeldung von zwei Personen aus dem gleichen Unternehmen zu Präsenzseminaren beträgt die Ermäßigung 10 %, ab drei Personen 15 % der Teilnahmegebühren.
Diskonte für Lehrgänge und Studienprogramme sind individuell zu vereinbaren.
4. Stornierung und RückgabebestimmungenRückgabebestimmungen bei digitalen Produkten Digitale Güter und Downloads können vom Widerruf ausgeschlossen sein, sofern der Verbraucher unmittelbar nach Vertragsabschluss Zugriff auf sämtliche Ausbildungsmaterialen sowie auf das interaktive Ausbildungskonzept bekommt. Bei Stornierung von Präsenzveranstaltungen nach Anmeldeschluss (14 Tage vor Veranstaltungsbeginn) wird eine Stornogebühr von 50 % der Teilnahmegebühren fällig. Bei Stornierungen oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag wird die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Die Nennung einer Ersatzperson ist kostenfrei möglich.
Studenten können ein vertraglich vereinbartes Studium innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung, sofern noch keine Module absolviert und keine Prüfungsleistungen eingereicht wurden, ohne Begründung abbrechen.
5. Absage der VeranstaltungSMA und SHW behalten sich die Absage eines Präsenzseminars oder eines Studien- bzw. Lehrgangsmoduls bei zu geringer Teilnehmeranzahl vor. Die Mindestteilnehmerzahl für akademische Ausbildungsveranstaltungen sind (aus didaktischen Gründen) sechs Teilnehmer. Angemeldete Teilnehmer werden zeitnah über Absagen oder erforderliche Programmänderungen informiert. Wird eine Präsenzveranstaltung ohne Ersatztermin abgesagt, werden bereits einbezahlte Teilnahmegebühren rückerstattet.
6. UrheberrechtDie im Rahmen des Studien- bzw. Veranstaltungsangebots ausgehändigten Unterrichtsmaterialien dürfen nicht - auch nicht auszugsweise - ohne schriftliche Einwilligung der SMA oder des SHW vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.
7. DatenschutzDie Daten der Studierenden bzw. Teilnehmer werden mittels elektronischer Datenverarbeitung unter Beachtung des Datenschutzgesetzes gespeichert und nicht an Dritte weitergeben.
8. Haftungsbeschränkung des VeranstaltersDie SMA und das SHW haften nicht für Verluste oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände. Studierende und Teilnehmer werden ersucht, in den Pausen keine Wertgegenstände oder wichtige Materialien in den Unterrichtsräumen zurückzulassen.
9. KompensationsverbotGegen den Anspruch der SMA bzw. des SHW auf Bezahlung von Teilnahme- und/oder Studiengebühren ist die Aufrechnung allfälliger Gegenforderungen ausgeschlossen.
10. GerichtsstandGerichtsstand ist Wien.
Stand: 1. November 2020