Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hohe Warte Ausbildungseinrichtung für Wirtschaft und Ethik Gesmbh
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Hohe Warte Ausbildungseinrichtung für Wirtschaft und Ethik Gesellschaft mbH (im Geschäftsverkehr „Studienzentrum Hohe Warte“ und im Folgenden auch kurz "SHW" genannt) und Teilnehmenden an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen des SHW.
.2. Anmeldung und Vertragsabschluss
2.1. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung oder einem Kurs erfolgt schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über Online-Anmeldeformulare. Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot der Teilnehmenden zum Abschluss eines Vertrags dar.
2.2. Der Vertrag kommt zustande, wenn das Studienzentrum Hohe Warte die Anmeldung schriftlich bestätigt. Das SHW behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.3. Die Teilnehmenden haben in der Regel 14 Tage lang das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Diese Frist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Das Rücktrittsrecht ermöglicht es den Teilnehmenden, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen und von der Anmeldung zurückzutreten.
2.4. Ausnahmen und Einschränkungen des Rücktrittsrechts
2.4.1 Sofortiger Beginn des Kurses: Wenn der Weiterbildungskurs sofort nach Vertragsabschluss beginnt (z.B. online-Kurs) und der Kunde oder die Kundin dem ausdrücklich bei der Anmeldung zugestimmt hat, erlischt das Rücktrittsrecht. Die Kunden und Kundinnen können in diesem Fall nicht mehr vom Vertrag zurücktreten.
2.4.2. Zustimmung zur vorzeitigen Kursdurchführung: Wenn Kunden und Kundinnen vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist ausdrücklich zustimmt, dass der Kurs vorzeitig durchgeführt wird, erlischt ebenfalls das Rücktrittsrecht.
2.4.3. Erbrachte Leistungen: Wenn das Studienzentrum Hohe Warte vereinbarungsgemäß bereits Leistungen erbracht hat (z.B. Übersetzungen von Zulassungsunterlagen), bevor der Kunde oder die Kundin vom Vertrag zurücktritt, können angemessene Kosten für diese erbrachten Leistungen verrechnet werden. Es gilt die Belegpflicht.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Die Teilnahmegebühren und eventuelle weitere, vereinbarte Kosten sind gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zu begleichen.
3.2. Zahlungen sind innerhalb der angegebenen Frist auf das angegebene Konto zu leisten.
3.3. Bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Wochen behält sich das Studienzentrum Hohe Warte das Recht vor, Verzugszinsen gem. EURIBOR zu verrechnen.
4. Urheberrechte und geistiges Eigentum
4.1. Die vom Studienzentrum Hohe Warte ausgehändigten Unterlagen und Materialien sind urheberrechtlich geschützt.
4.2. Die Teilnehmenden dürfen die Seminarunterlagen nur für den eigenen Gebrauch nutzen. Die Reproduktion, Verbreitung, elektronische Speicherung oder öffentliche Wiedergabe der Unterlagen sind nicht gestattet.
4.3. Für eine geplante Verwendung der Unterlagen über den Unterricht oder private Zwecke hinaus ist die Zustimmung des Urhebers oder Werkberechtigten einzuholen.
5. Datenschutz und Datenweitergabe
5.1. Das Studienzentrum Hohe Warte erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
5.2. Der Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zum Zwecke der Veranstaltungsabwicklung erhoben und verarbeitet werden.
5.3. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z.B. Zulassungsverfahren bei Partneruniversitäten) und der Teilnehmende ausdrücklich eingewilligt hat.
5.4. Der Teilnehmende kann seine Einwilligung zur Datenweitergabe jederzeit schriftlich widerrufen.
6. Rechtsdurchsetzung
6.1. Bei Unstimmigkeiten oder Problemen soll zunächst versuchen, das Problem direkt zwischen Teilnehmenden und dem Studienzentrum Hohe Warte zu lösen.
6.2. Sollte eine außergerichtliche Lösung nachweislich versucht worden aber nicht möglich sein, gilt bei Verträgen mit juristischen Personen als Gerichtsort Wien.
7. Storno und Rücktrittsrecht
7.1. Stornierung durch den Teilnehmenden:
7.1.1. Sofern nicht anders geregelt (z.B. bei Buchungen von firmeninternen „Inhouse-Seminaren“), können die Teilnehmenden bis zu zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung von Anmeldungen kostenfrei zurücktreten.
7.1.2. Die Stornierung bedarf der schriftlichen Mitteilung an das Studienzentrum Hohe Warte.
7.1.3. Nichteingeschriebene, postalische Stornierungen und Stornierungen per E-Mail können nur akzeptiert werden, wenn sie empfangen wurden (-> „Spam“) und den Teilnehmenden dies bestätigt wurde.
7.1.4. Bei einer Stornierung nach Ablauf der genannten Frist wird eine Stornogebühr von 50 % der Teilnahmegebühren fällig. Bei Stornierungen oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund im Sinne des Gesetzes vor (z.B. Krankheit, Unfall oder höhere Gewalt wie Naturkatastrophen). Dies ist ggf. schriftlich zu belegen.
7.1.5.Die Nennung einer Ersatzperson ist kostenfrei möglich, sofern sie die ggf. erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
7.2. Stornierung durch das Studienzentrum Hohe Warte:
7.2.1. Das Studienzentrum Hohe Warte behält sich die Absage oder Verschiebung eines Präsenzseminars aus wichtigen Gründen (z. B. Ausfall des Referenten) und insbesondere bei zu geringer Teilnehmeranzahl vor. Die Mindestteilnehmerzahl für Präsenzveranstaltungen ist aus didaktischen Gründen fünf Teilnehmer. Bei Feststellung einer unvorhersehbaren, zu geringen Teilnehmeranzahl am Veranstaltungstag haben die anwesenden Teilnehmer und Teilnehmerinnen das Recht, von der Anmeldung kostenfrei zurückzutreten.
7.2.2. Im Fall einer Absage oder Verschiebung der Veranstaltung informiert das Studienzentrum Hohe Warte die Teilnehmenden umgehend und erstattet bereits geleistete Zahlungen, sollte die Teilnahme an einem etwaigen Ersatztermin für die Teilnehmenden nicht möglich sein.
7.2.3 Teilnehmenden und Studierenden, die aufgrund mangelnden Prüfungserfolgs ihren Lehrgang oder ihr Studium nicht abschließen, steht explizit keine Rückerstattung von Teilnahmegebühren zu. Ebensowenig leistet das SHW Ersatz für allfällig entgangenen Nutzen oder Kompensation für zeitlichen oder materiellen Aufwand.
7.2.4. Weitere Ansprüche gegenüber dem Studienzentrum Hohe Warte sind ausgeschlossen.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sollten schriftlich erfolgen. Die Rechtswirksamkeit mündlicher Erklärungen (gem. § 10 Abs 3 KSchG) wird damit nicht in Abrede gestellt, um Missverständnisse zu vermeiden und die Nachvollziehbarkeit sicherzustellen, wird jedoch die Schriftform anheim gestellt.
8.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
8.3. Gerichtsort (bei Verträgen mit juristischen Personen) ist Wien.
Wien, 28. Juni 2023