In Bildungskarenz gehen und die Zeit für Ihre Höherqualifizierung nutzen!

Wie funktionert eine "Bildungskarenz"?

Die Bildungskarenz ermöglicht Arbeitnehmern, sich bei einem bestehendem Arbeitsverhältnis für eine Weiterbildung freistellen ("karenzieren") zu lassen. Diese Freistellung muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Auf Bildungskarenz besteht also kein Rechtsanspruch.

Detailinformationen zu Beschäftigungsdauer und Dauer einer Bildungskarenz lesen Sie bitte hier bei der Arbeiterkammer nach.

Was gilt als Aus- oder Weiterbildung?

Als Weiterbildung gelten alle Bildungsmaßnahmen (Kurse, Lehrgänge etc.) mit beruflichem Bezug.

Auch freie Dienstnehmer bekommen Weiterbildungsgeld, wenn sie in Bildungskarenz gehen wollen, und zwar unter den gleichen Voraussetzungen wie ArbeiterInnen und Angestellte - alle Infos HIER.

Es sind Aus- und Weiterbildungen im In- und Ausland möglich. Nicht akzeptiert werden Kurse aus dem Freizeit- und Hobbybereich ohne beruflichen Bezug.

Der Besuch einer Weiterbildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 20 Stunden pro Woche (inkl. Lernzeiten) muss schriftlich nachgewiesen werden (z.B. mit Zeugnissen oder Kursbesuchsbestätigungen). Für Eltern mit Betreuungspflicht für Kinder unter 7 Jahren genügt der Nachweis über 16 Stunden pro Woche.

Achtung! Wenn Sie den Nachweis nicht erbringen, kann das AMS das Weiterbildungsgeld einstellen und im Extremfall sogar zurückfordern!

Welche Ziele kann eine Bildungskarenz haben?

Generell anerkannt wird die Nachholung von Schul- und Studienabschlüssen oder Fremdsprachenschulungen, sowie die Absolvierung von Weiterbildungslehrgängen für die

  • Höherqualifizierung und
  • Vorbereitung auf den nächsten Karriereschritt sowie für den
  • Wiedereinstieg in das Berufsleben

Welche Dauer kann eine Bildungskarenz haben?

Die Mindestdauer der Bildungskarenz beträgt 2 Monate. Weitere Möglichkeiten lesen Sie bitte HIER nach.

Welche finanzielle Unterstützung bekommt man?

Während der Bildungskarenz bekommt man „Weiterbildungsgeld“ in der Höhe des Arbeitslosengeldes (Mindestsatz pro Tag: derzeit 14,53 Euro),

  • wenn Sie die für das Arbeitslosengeld erforderlichen Voraussetzungen erfüllen,
  • dem AMS die Bildungskarenzvereinbarung mit dem Arbeitgeber vorlegen und
  • die erforderlichen wöchentlichen Weiterbildungsstunden belegen können.

Ein Zuverdienst im Ausmaß einer geringfügigen Beschäftigung ist erlaubt (425,70 Euro im Jahr 2017), auch beim gleichen Arbeitgeber möglich.

Was noch zu bedenken ist:

Während des Bezugs von "Weiterbildungsgeld" ist man kranken-, unfall- und pensionsversichert. Es besteht kein gesetzlicher Kündigungsschutz wie bei Elternkarenz.

Für die Zeiten der Bildungskarenz besteht auch kein Anspruch auf Sonderzahlungen, der Urlaubsanspruch wird anteilig verkürzt. Auch für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten (zB Abfertigung Alt), zählt die Bildungskarenz nicht.

Wo stelle ich den Antrag?

Der Antrag auf Weiterbildungsgeld ist bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (Wohnbezirk) zu stellen.

Zum Infoblatt des AMS (Arbeitsmarktservice)

Welche Vorteile bietet "Bildungskarenz" den Studierenden an der Sales Manager Akademie?

Mit den Präsenz- und Online-Lehrgängen der Sales Manager Akademie können Sie Ihre Höherqualifizierung

  • zeitlich und örtlich unabhängig und
  • in überschaubarem Zeitraum sowie mit
  • finanzieller Absicherung

erreichen, denn die angebotenen Lehrgänge erfüllen alle Voraussetzungen für die Anerkennung als Aus- bzw Weiterbildung.

Kontakt
close slider

Haben Sie noch Fragen?

Schreiben Sie uns oder rufen uns direkt an

+43 1 370 88 77-99

info@hohe-warte.at

Geweygasse 4A
1190 Wien